Was tun nach einem Unfall?
Unfallstelle sichern
- Warnblinker setzen und das Warndreieck ca. 50 bis 100 Meter von der Unfallstelle gut sichtbar platzieren.
Beweise sammeln
- Notieren Sie:
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- das amtliche Kennzeichen
- Personalien der Zeugen
- Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten
Fotos
- Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle, die Stellung der Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß. Führen Sie möglichst bei jeder Autofahrt eine Kamera mit.
Polizei
- Wenn es gekracht hat, ist es ratsam, die Polizei zu rufen, insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten, ebenso bei Verletzten, ausländischen Beteiligten, Sprachproblemen oder mehreren Unfallbeteiligten.
Ihr gutes Recht
- Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden neutral festzustellen. Das Sachverständigenhonorar ist nach herrschender Rechtsprechung eine schadenbedingte Kostenposition, die von der Versicherung des Schadenverursachers zu begleichen ist.
Ihr gutes Recht
- Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden neutral festzustellen. Das Sachverständigenhonorar ist nach herrschender Rechtsprechung eine schadenbedingte Kostenposition, die von der Versicherung des Schadenverursachers zu begleichen ist.