Was tun nach einem Unfall?

Unfallstelle sichern

  • Warnblinker setzen und das Warndreieck ca. 50 bis 100 Meter von der Unfallstelle gut sichtbar platzieren.

Beweise sammeln

  • Notieren Sie:
  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • das amtliche Kennzeichen
  • Personalien der Zeugen
  • Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten

Fotos

  • Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle, die Stellung der Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß. Führen Sie möglichst bei jeder Autofahrt eine Kamera mit.

Polizei

  • Wenn es gekracht hat, ist es ratsam, die Polizei zu rufen, insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten, ebenso bei Verletzten, ausländischen Beteiligten, Sprachproblemen oder mehreren Unfallbeteiligten.

Ihr gutes Recht

  • Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden neutral festzustellen. Das Sachverständigenhonorar ist nach herrschender Rechtsprechung eine schadenbedingte Kostenposition, die von der Versicherung des Schadenverursachers zu begleichen ist.

Ihr gutes Recht

  • Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden neutral festzustellen. Das Sachverständigenhonorar ist nach herrschender Rechtsprechung eine schadenbedingte Kostenposition, die von der Versicherung des Schadenverursachers zu begleichen ist.